Informationen zum Projekt
Häufig gestellte Fragen zu HaLT (FAQ)
HaLT steht für „Hart am LimiT“ und ist ein alkoholspezifisches Präventionsprogramm für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre, das auch bei Mischkonsum im Zusammenhang mit Alkohol greift. Der Netzwerkansatz mit Kooperationen über die Grenzen des Suchthilfesystems hinaus ist das zentrale Merkmal des Projektes.
HaLT bietet: Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahre,
- die aufgrund einer akuten Alkoholintoxikation bzw. einer Mischintoxikation im Zusammenhang mit Alkohol in einer Klinik behandelt werden müssen oder
- die im Zusammenhang mit einem alkoholbezogenen Vorfall in anderen Institutionen und Organisationen auffällig geworden sind,
- sowie ggfs. deren Eltern,
eine Beratung und ggfs. die Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote (reaktiver Projektteil: Indizierte Prävention).
Zugleich richtet es sich an Verantwortliche in der Kommune, geeignete Maßnahmen in der Alkoholprävention zu ergreifen und auf die Einhaltung des Jugendschutzes zu achten (proaktiver Projektteil: Strukturelle und universelle Prävention).
Eine Übersicht der einzelnen Programmteile finden Sie unter folgenden Link:
Das Projekt ist auch ein Beispiel für einen „best practice“-Ansatz in der Alkoholprävention, wie sie von der WHO und der EU empfohlen wird. HaLT soll dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für einen verantwortungsvollen und zurückhaltenden Alkoholkonsum bei den Verantwortlichen im Handel, in Vereinen, Diskotheken und Festveranstaltern u.a. zu schärfen und sie zur Mitarbeit zu gewinnen.
Siehe auch:
„Was ist HaLT?“ Beschreibung bei HaLT bundesweit
Das Projekt HaLT wurde von der Villa Schöpflin 2002 in Baden-Württemberg zunächst als Bundesmodellprojekt ins Leben gerufen. Es wurde anschließend durch die Basler Prognos AG extern evaluiert und ist seither rasant gewachsen. Inzwischen gibt es über 160 HaLT-S tandorte bundesweit, allein knapp 40 davon in Bayern. In Bayern wird HaLT seit Dezember 2007 implementiert.
2022 hat HaLT 20-jähriges Jubiläum gefeiert: Die Infografik [.pdf, 1527kb] des bundesweiten HaLT Service Centers der Villa Schöpflin veranschaulicht die Erfolgsgeschichte von HaLT bildlich.
An unterschiedlichen Standorten Bayerns, d.h. sowohl in ländlichen Bereichen wie auch in den Städten, sollen – gemäß dem HaLT-Konzept und doch mit einer ganz individuellen Ausgestaltung – Netzwerke geknüpft, zielgruppengerechte Maßnahmen und Materialien entwickelt, Aktionen durchgeführt sowie die Öffentlichkeit informiert und sensibilisiert werden. Dabei besteht das Ziel stets darin, eine kommunal verankerte Präventionsstrategie bezogen auf Alkoholmissbrauch zu schaffen.
Konkret sollen durch HaLT:
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre mit riskantem Alkoholkonsum (besonders mit schwerer Alkoholintoxikation im Krankenhaus) systematisch erreicht werden;
- Reflexion und Risikokompetenz bei den Betroffenen gefördert werden (Einzelberatung, Gruppenangebot) sowie bei Bedarf weiterführende Hilfen eingeleitet werden;
- kommunale Konzepte zur Reduzierung alkoholbedingter Schädigungen implementiert bzw. ausgebaut werden;
- Erkenntnisse über die Häufigkeit und die Begleitumstände exzessiven Trinkens gewonnen werden.
Der Vorteil des Präventionskonzeptes HaLT besteht darin, dass es bereits bestehende Netzwerke nutzt, dadurch eine große Reichweite aufweist und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre mit riskantem Alkoholkonsum zu einem sehr frühen Zeitpunkt erreicht werden können. Indem die Kooperationspartner viele verschiedene Aufgaben übernehmen, können etablierte Netzwerke günstig und nachhaltig präventiv tätig werden.
Das HaLT-Konzept verfolgt zwei zentrale Ansätze:
1. Reaktiver Baustein
Ziel:
Implementierung von Interventionsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre mit gesundheitsschädlichem Alkoholkonsum (bzw. Mischkonsum im Zusammenhang mit Alkohol) sowie ggfs. deren Eltern.
Maßnahmen:
- „Sofortintervention“ mit Jugendlichen z.B. in der Klinik, aber auch in anderen Institutionen und Organisationen, wie Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit oder der Jugendstaatsanwaltschaft
- Beratungsangebot für Eltern
- 1 – 1 ½-tägiges Gruppenangebot „Risiko-Check“ oder Risiko-Check als Einzelangebot inkl. Abschlussgespräch
- Bei Bedarf: Einleitung weiterführender Hilfen
- Erfassung quantitativer und qualitativer Daten zum riskanten Alkoholkonsum
2. Proaktiver Baustein
Ziel:
Sensibilisierung der Bevölkerung für die Risiken des Alkoholkonsums und konsequente Umsetzung des Jugendschutzes auf kommunaler Ebene zur Vorbeugung/Verhinderung des exzessiven Rauschtrinkens.
Maßnahmen:
- Konsequente Umsetzung des Jugendschutzes bei Veranstaltungen, im Handel etc.
- Sensibilisierung von Eltern, Lehrkräften, Verkaufspersonal etc.
- breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit
Der GKV-Spitzenverband (GKV-Bündnis für Gesundheit) und die BZgA haben das HaLT-Service Center der Villa Schöpflin gGmbH Ende 2017 damit beauftragt, das HaLT-Konzept inhaltlich und strukturell weiterzuentwickeln und hierfür Fördermittel zur Verfügung gestellt. Als Grundlage dieser Weiterentwicklung wurde die sogenannte HaLT-Rahmenkonzeption unter Federführung der Villa Schöpflin entwickelt und 2020 veröffentlicht. Sie beschreibt die Struktur, Inhalte, Ziele, Qualitätsmerkmale und Fördervoraussetzungen, des weiterentwickelten Alkoholpräventionsprogrammes HaLT. Hauptfokus der Weiterentwicklung waren die Modularisierung von HaLT, der Qualitätsausbau, die fachlich-inhaltliche Weiterentwicklung des Präventionsangebotes und eine kontinuierlichen Datenerhebung.
Eine übersichtliche Informationsbroschüre zur HaLT-Rahmenkonzeption finden sie hier [.pdf, 1430kb].
Wenn Sie sich als eine in Bayern ansässige Institution in der Alkoholprävention engagieren und Interesse haben, HaLT im Rahmen eines Netzwerkansatzes gemeinsam mit regionalen Partnerinnen und Partnern als umfassenden Präventionsansatz einzuführen, können Sie mit der BAS Kontakt aufnehmen.
Hier gelangen Sie zum Standortverzeichnis.
Vor der Covid-19-Pandemie war die Zahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 10 und 20 Jahren, die in Deutschland stationär mit der Diagnose „akute Alkoholintoxikation“ behandelt wurden, leicht rückläufig. Allerdings wurden im Jahr 2019 immer noch doppelt so viele junge Menschen mit Alkoholintoxikation behandelt wie im Jahr 2000. Im Jahr 2020 gab es nun einen Einbruch um rund 40 % (Statistisches Bundesamt, 2022).
In Bayern zeigt sich eine ähnliche Entwicklung bei den Alkoholintoxikationen Jugendlicher.
Bei der Interpretation dieser Daten muss beachtet werden, dass bei der Veränderung der Zahlen nicht nur das Trinkverhalten eine Rolle spielt, sondern auch, wie sensibel die Bevölkerung auf Alkoholintoxikationen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen reagiert und wie schnell z.B. Notrufe getätigt bzw. in Kliniken eingewiesen wird (Wolstein, 2014). Zudem muss stets beachtet werden, dass es schon immer nur bei einem Bruchteil der Alkoholintoxikationen junger Menschen tatsächlich zu einer Klinikeinweisung kommt.
Zuletzt ist noch nicht klar, ob während der Covid-19-Pandemie tatsächlich weniger Rauschtrinken bei jungen Menschen stattfand, oder der Konsum vermehrt ins Private verlagert wurde und weniger öffentlich sichtbar war (Härtl et al., 2021).
Häufig gestellte Fragen zu HaLT
Als gemeinsame Leitlinie und Orientierungshilfe für eine Umsetzung
von HaLT in Bayern dienen die sog. Förderkriterien von HaLT. Die Anerkennung und Umsetzung der Förderkriterien durch die Einrichtung ist Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch das StMGP sowie das GKV Bündnis für Gesundheit.
Sie finden diese nachfolgend zum Herunterladen: Förderkriterien [.pdf, 117kb]
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) und die BZgA mit Mitteln des GKV Bündnis für Gesundheit fördern das HaLT in Bayern Projekt.
Es gibt inzwischen in Bayern drei sich ergänzende Möglichkeiten der HaLT-Förderung:
- HaLT Landesförderung durch das bayerische StMGP mit bis zu 6.000€ jährlich (reaktiver + proaktiver Projektteil), bei 20% Eigenanteil
Neue Standorte erhalten im ersten Jahr durch das StMGP einen Zuschuss von maximal 10.000€ - Förderphase I durch die BZgA ab 01.07.2019 bis 30.06.2023, Förderhöhe abhängig von der Anzahl der erbrachten Module; eine Anschlussförderung ist in Aussicht gestellt
- Förderphase II durch die BZgA bis 30.06.2023, Förderhöhe abhängig von der Anzahl der erbrachten Module (maximal 20.000€ jährlich, bei einer Einwohnerzahl über 200.000 maximal 25.000€ jährlich, bei 10% Eigenanteil); eine Anschlussförderung ist in Aussicht gestellt
Sollten Sie Fragen zur Förderung von HaLT in Bayern haben, wenden Sie sich gerne persönlich an uns.
Auf Grundlage der 2020 veröffentlichten HaLT-Rahmenkonzeption [.pdf, 1430kb] wurde auch ein neues bundesweites Förderkonzept für HaLT entwickelt, so dass neben dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) im Rahmen einer Förderung durch das Land Bayern inzwischen auch die BZgA mit (Bundes-) Mitteln des GKV-Bündnisses für Gesundheit das Programm HaLT in Bayern fördert. Bis Ende 2022 stellt das GKV-Bündnis für Gesundheit bundesweit ein jährliches Fördervolumen von mehr als fünf Millionen Euro bereit. Gefördert werden z.B. die Qualifizierung von HaLT-Fachkräften, die Koordination und Vernetzung der Akteur:innen sowie einzelne Präventionsmaßnahmen im reaktiven wie auch im proaktiven Baustein.
Förderphase I
Seit 01.07.2019 ist es den bayerischen HaLT-Standorten demnach zu bundesweit einheitlichen Rahmenbedingungen möglich, die an den Standorten geleisteten reaktiven Maßnahmen im Rahmen von vier festgelegten Modulen der Förderphase I anhand der Voraussetzungen des § 20 SGB V, Kapitel 4, abzurechnen. Förderphase I umfasst folgende Module:
- Sofort-Intervention inkl. Elternintervention (1 Modul = bis zu 5 Jugendliche)
- Risiko-Check im Gruppensetting (1 Modul = bis zu 5 Jugendliche)
- Risiko-Check im Einzelsetting (1 Modul = 1 Jugendliche/r)
- Multiplikator:innen-Schulungen (1 Modul = 1 Schulung)
Die Förderhöhe je HaLT-Standort ist in Förderphase I nicht begrenzt und richtet sich nach der Anzahl der erbrachten Module.
Förderphase II
An der inzwischen ebenfalls zur Verfügung stehenden Förderphase II, die der Modularisierung von HaLT, dem Qualitätsausbau, der fachlich-inhaltlichen Weiterentwicklung des Präventionsangebotes und der kontinuierlichen Datenerhebung dient, können sich bayerische Standorte darüber hinaus seit Anfang 2021 beteiligen. Die Förderung des GKV-Bündnisses für Gesundheit umfasst im Rahmen von Förderphase II (07.01.20 – 30.06.2023) folgende Module:
Qualitätsgesicherte Implementierung der neuen HaLT-Rahmenkonzeption:
- Teilnahme an einer Schulung zum neuen HaLT-QM- und Förderkonzept
- Implementierung des Datenmonitorings und des Verfahrens für Antrags- und Verwendungsnachweise
- Aufbau von Strukturen und Verwaltungsabläufen am Standort
Module zum Qualitätsmanagement (HaLT-reaktiv und HaLT-proaktiv):
- Qualitätsmanagement und -entwicklung sollen zukünftig sowohl auf Landesebene (durch die Landeskoordinationen) als auch auf Standortebene stattfinden
- Dazu werden Mittel für folgende Module zur Verfügung gestellt: 1. QM-Modul pauschal (Basis-Modul) und 2. QM-Modul flexibel (optionales Erweiterungsmodul)
Einzelne Präventionsmaßnahmen wie z.B.:
- HaLT-Peers an Fahrschulen – „Sicher unterwegs!“ (bisherige Bezeichnung: Peer-Projekt an Fahrschulen)
- Prävention von FASD – Klassenworkshop „Kein Alkohol in der Schwangerschaft“ an weiterführenden Schulen
- Verweis auf wirksame Lebenskompetenzprogramme für Schulen
- HaLT-reaktiv PLUS – Sofort-Intervention bei Mischkonsum und für die Zielgruppe 18- bis 21-Jährige
Um einer ungleichen Verteilung der Fördermittel entgegenzuwirken, hat das GKV-Bündnis für Gesundheit die finanzielle Förderung in Förderphase II je HaLT-Standort auf 20.000 € pro Jahr begrenzt. Bei Standorten mit mehr als 200.000 Einwohner:innen im Einzugsgebiet beträgt die maximale Fördersumme 25.000 € pro Jahr. Standorte mit mehr als 500.000 Einwohner:innen im Einzugsgebiet können einen zusätzlichen höheren Förderbetrag beantragen.
Die Begrenzung der Förderhöchstsumme beinhaltet NICHT die Fördersumme aus Förderphase I.
Einrichtungen, die das HaLT-Projekt einführen möchten, stellen einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln durch das StMGP bzw. GKV Bündnis für Gesundheit bei der BAS bzw. für Förderphase II direkt bei der BZgA. Gerne unterstützen wir Sie dabei die entsprechenden Antragsunterlagen zu finden, die Kontaktdaten dafür finden Sie unter dem Reiter Kontakt.
- Die BAS leitet die fachlich inhaltlich geprüften und bewerteten Anträge (betreffend die Landesförderung und Förderphase I BZgA) an das StMGP weiter. Nach erfolgreicher Empfehlung zur Förderung wird die Mittelzuweisung durch die zuständige bayerische Regierung veranlasst. Bezüglich Förderphase II wird der Antrag direkt bei der BZgA gestellt, diese meldet sich im Anschluss und veranlasst alles Weitere.
- Mit der Anerkennung der HaLT-Förderkriterien in Bayern und der Teilnahme an einer der Zertifizierungsschulungen durch das HaLT Service Center der Villa Schöpflin erhalten die Einrichtungen ein Zertifikat über die regelgerechte Teilnahme am HaLT-Projekt.
- Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Antrags- und Abrechnungsmöglichkeiten erhalten Sie bei der Koordinationsstelle BAS.
Einrichtungen, die bei der BAS einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln gestellt, die Förderkriterien erfüllt und an einer der Zertifizierungsschulungen des bundesweiten HaLT Service Centers der Villa Schöpflin teilgenommen haben (Termine unter www.halt.de ), erhalten ein Zertifikat über die regelgerechte Teilnahme am HaLT-Projekt. Das Zertifikat ist Voraussetzung für eine Förderung durch das StMGP sowie durch das GKV Bündnis für Gesundheit.
Für Mitarbeitende von zertifizierten HaLT-Standorten werden das ganze Jahr über kostenfreie Schulungen rund um HaLT angeboten.
Anstehende Schulungen finden Sie unter Aktuelles – Termine und www.halt.de.
Für das Projekt HaLT in Bayern gibt es eine Vielzahl an Materialien, insbesondere Flyer und Broschüren, für die verschiedensten Zielgruppen.
Eine Übersicht sowie PDF-Ansicht zu den Materialien finden Sie oben im Menü unter der Rubrik Materialien.
Weitere umfangreiche Informationen zum HaLT-Projekt und der praktischen Durchführung (u.a. Methoden) finden Sie im HaLT-Handbuch. Dieses steht als Download auf der Bundesmodellprojekt-Seite bei der Villa Schöpflin unter www.halt.de zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner:innen finden Sie unter Kontakt.