Informationen zum Projekt

Häufig gestellte Fragen zu HaLT (FAQ)

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Was ist HaLT?

HaLT steht für „Hart am LimiT“ und ist ein alkoholspezifisches Präventionsprogramm für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre, das auch bei Mischkonsum im Zusammenhang mit Alkohol greift. Der Netzwerkansatz mit Kooperationen über die Grenzen des Suchthilfesystems hinaus ist das zentrale Merkmal des Projektes.

HaLT bietet: Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahre,

  • die aufgrund einer akuten Alkoholintoxikation bzw. einer Mischintoxikation im Zusammenhang mit Alkohol in einer Klinik behandelt werden müssen oder
  • die im Zusammenhang mit einem alkoholbezogenen Vorfall in anderen Institutionen und Organisationen auffällig geworden sind,
  • sowie ggfs. deren Eltern,

eine Beratung und ggfs. die Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote (reaktiver Projektteil: Indizierte Prävention).

Zugleich richtet es sich an Verantwortliche in der Kommune, geeignete Maßnahmen in der Alkoholprävention zu ergreifen und auf die Einhaltung des Jugendschutzes zu achten (proaktiver Projektteil: Strukturelle und universelle Prävention).

Eine Übersicht der einzelnen Programmteile finden Sie unter folgenden Link:

Das Projekt ist auch ein Beispiel für einen „best practice“-Ansatz in der Alkoholprävention, wie sie von der WHO und der EU empfohlen wird. HaLT soll dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für einen verantwortungsvollen und zurückhaltenden Alkoholkonsum bei den Verantwortlichen im Handel, in Vereinen, Diskotheken und Festveranstaltern u.a. zu schärfen und sie zur Mitarbeit zu gewinnen.

Siehe auch:
„Was ist HaLT?“ Beschreibung bei HaLT bundesweit

Wie ist HaLT entstanden?

Das Projekt HaLT wurde von der Villa Schöpflin 2002 in Baden-Württemberg zunächst als Bundesmodellprojekt ins Leben gerufen. Es wurde anschließend durch die Basler Prognos AG extern evaluiert und ist seither rasant gewachsen. Inzwischen gibt es über 160 HaLT-Standorte bundesweit, allein knapp 40 davon in Bayern. In Bayern wird HaLT seit Dezember 2007 implementiert.

2022 hat HaLT 20-jähriges Jubiläum gefeiert: Die Infografik [.pdf, 1527kb] des bundesweiten HaLT Service Centers der Villa Schöpflin veranschaulicht die Erfolgsgeschichte von HaLT bildlich.

Welche Ziele verfolgt HaLT?

An unterschiedlichen Standorten Bayerns, d.h. sowohl in ländlichen Bereichen wie auch in den Städten, sollen – gemäß dem HaLT-Konzept und doch mit einer ganz individuellen Ausgestaltung – Netzwerke geknüpft, zielgruppengerechte Maßnahmen und Materialien entwickelt, Aktionen durchgeführt sowie die Öffentlichkeit informiert und sensibilisiert werden. Dabei besteht das Ziel stets darin, eine kommunal verankerte Präventionsstrategie bezogen auf Alkoholmissbrauch zu schaffen.

Konkret sollen durch HaLT:

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre mit riskantem Alkoholkonsum (besonders mit schwerer Alkoholintoxikation im Krankenhaus) systematisch erreicht werden;
  • Reflexion und Risikokompetenz bei den Betroffenen gefördert werden (Einzelberatung, Gruppenangebot) sowie bei Bedarf weiterführende Hilfen eingeleitet werden;
  • kommunale Konzepte zur Reduzierung alkoholbedingter Schädigungen implementiert bzw. ausgebaut werden;
  • Erkenntnisse über die Häufigkeit und die Begleitumstände exzessiven Trinkens gewonnen werden.
Welchen Vorteil bietet HaLT?

Der Vorteil des Präventionskonzeptes HaLT besteht darin, dass es bereits bestehende Netzwerke nutzt, dadurch eine große Reichweite aufweist und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre mit riskantem Alkoholkonsum zu einem sehr frühen Zeitpunkt erreicht werden können. Indem die Kooperationspartner viele verschiedene Aufgaben übernehmen, können etablierte Netzwerke günstig und nachhaltig präventiv tätig werden.

Was sind die zentralen Bausteine des HaLT-Konzeptes?

Das HaLT-Konzept verfolgt zwei zentrale Ansätze:

1. Reaktiver Baustein

Ziel:
Implementierung von Interventionsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre mit gesundheitsschädlichem Alkoholkonsum (bzw. Mischkonsum im Zusammenhang mit Alkohol) sowie ggfs. deren Eltern.

Maßnahmen:

  • „Sofortintervention“ mit Jugendlichen z.B. in der Klinik, aber auch in anderen Institutionen und Organisationen, wie Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit oder der Jugendstaatsanwaltschaft
  •  Beratungsangebot für Eltern
  •  1 – 1 ½-tägiges Gruppenangebot „Risiko-Check“ oder Risiko-Check als Einzelangebot inkl. Abschlussgespräch
  •  Bei Bedarf: Einleitung weiterführender Hilfen
  •  Erfassung quantitativer und qualitativer Daten zum riskanten Alkoholkonsum

2. Proaktiver Baustein

Ziel:
Sensibilisierung der Bevölkerung für die Risiken des Alkoholkonsums und konsequente Umsetzung des Jugendschutzes auf kommunaler Ebene zur Vorbeugung/Verhinderung des exzessiven Rauschtrinkens.

Maßnahmen:

  • Konsequente Umsetzung des Jugendschutzes bei Veranstaltungen, im Handel etc.
  • Sensibilisierung von Eltern, Lehrkräften, Verkaufspersonal etc.
  • breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit
Was ist die sogenannte HaLT-Rahmenkonzeption?

Der GKV-Spitzenverband (GKV-Bündnis für Gesundheit) und die BZgA haben das HaLT-Service Center der Villa Schöpflin gGmbH Ende 2017 damit beauftragt, das HaLT-Konzept inhaltlich und strukturell weiterzuentwickeln und hierfür Fördermittel zur Verfügung gestellt. Als Grundlage dieser Weiterentwicklung wurde die sogenannte HaLT-Rahmenkonzeption unter Federführung der Villa Schöpflin entwickelt und 2020 veröffentlicht. Sie beschreibt die Struktur, Inhalte, Ziele, Qualitätsmerkmale und Fördervoraussetzungen, des weiterentwickelten Alkoholpräventionsprogrammes HaLT. Hauptfokus der Weiterentwicklung waren die Modularisierung von HaLT, der Qualitätsausbau, die fachlich-inhaltliche Weiterentwicklung des Präventionsangebotes und eine kontinuierlichen Datenerhebung.

Eine übersichtliche Informationsbroschüre zur HaLT-Rahmenkonzeption finden sie hier [.pdf, 1430kb].

Wer in Bayern kann teilnehmen?

Wenn Sie sich als eine in Bayern ansässige Institution in der Alkoholprävention engagieren und Interesse haben, HaLT im Rahmen eines Netzwerkansatzes gemeinsam mit regionalen Partnerinnen und Partnern als umfassenden Präventionsansatz einzuführen, können Sie mit der BAS Kontakt aufnehmen.

Welche Standorte nehmen an HaLT in Bayern teil?

Hier gelangen Sie zum Standortverzeichnis.

Welche aktuellen Zahlen liegen zu den Alkoholintoxikationen junger Menschen vor?

Vor der Covid-19-Pandemie war die Zahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 10 und 20 Jahren, die in Deutschland stationär mit der Diagnose „akute Alkoholintoxikation“ behandelt wurden, leicht rückläufig. Allerdings wurden im Jahr 2019 immer noch doppelt so viele junge Menschen mit Alkoholintoxikation behandelt wie im Jahr 2000. Im Jahr 2020 gab es einen Einbruch um rund 40 % und seitdem leicht rückläufige Zahlen (Statistisches Bundesamt, 2024).

Entwicklung der stationären Behandlungen aufgrund akuter Alkoholintoxikation (Diagnose F10.0) von jungen Menschen zwischen 10 und 20 Jahren in Deutschland (Statistisches Bundesamt 2024, eigene Darstellung)

In Bayern zeigt sich eine ähnliche Entwicklung bei den Alkoholintoxikationen Jugendlicher.

Entwicklung der stationären Behandlungen aufgrund akuter Alkoholintoxikation (Diagnose F10.0) von Jugendlichen mit Wohnort Bayern (Krankenhausstandort Bayern; Sonderauswertungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2015-2023, eigene Darstellung)

Bei der Interpretation dieser Daten muss beachtet werden, dass bei der Veränderung der Zahlen nicht nur das Trinkverhalten eine Rolle spielt, sondern auch, wie sensibel die Bevölkerung auf Alkoholintoxikationen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen reagiert und wie schnell z.B. Notrufe getätigt bzw. in Kliniken eingewiesen wird (Wolstein, 2014).

Zudem muss stets beachtet werden, dass es schon immer nur bei einem Bruchteil der Alkoholintoxikationen junger Menschen tatsächlich zu einer Klinikeinweisung kommt.

Mit der Covid-19-Pandemie kam es zu einem Rückgang der rauschtrinkenden Jungen (von 16 % in 2019 auf 10 % in 2021) und bei den Mädchen (von 11 % in 2019 auf 8 % in 2021; BZgA 2022). Zum einen zeigen diese Zahlen eine Angleichung des riskanten Konsums zwischen den Geschlechtern. Zum anderen wird deutlich, dass eine Diskrepanz besteht zwischen dem Rückgang des Rauschtrinkens (um 6 bzw. 3 Prozentpunkte zwischen 2019 und 2021) und den deutlich stärker gesunkenen stationären Einlieferungen von Jugendlichen aufgrund einer Alkoholintoxikation (Rückgang von 42 % von 2019 bis 2021 in Bayern). Die Interpretation dieser Diskrepanz deutet trotz Einschränkungen (Deutschland vs. Bayern, Alter 12 bis 17 Jahre vs. 10 bis 17 Jahre, Rauschtrinken vs. Intoxikation) darauf hin, dass Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum immer weniger im stationären Setting der Kliniken erreicht werden.

Häufig gestellte Fragen zu HaLT

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Was sind die sog. HaLT-Förderkriterien in Bayern?

Als gemeinsame Leitlinie und Orientierungshilfe für eine Umsetzung
von HaLT in Bayern dienen die sog. Förderkriterien von HaLT. Die Anerkennung und Umsetzung der Förderkriterien durch die Einrichtung ist Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch das StMGP sowie das GKV Bündnis für Gesundheit.

Sie finden diese nachfolgend zum Herunterladen: HaLT_Förderkriterien

Wer fördert die HaLT-Implementierung in Bayern?

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) und das GKV Bündnis für Gesundheit fördern das HaLT in Bayern Projekt.

Es gibt inzwischen in Bayern zwei sich ergänzende Möglichkeiten der HaLT-Förderung:

  1. HaLT Landesförderung durch das bayerische StMGP mit bis zu 6.000€ jährlich (reaktiver + proaktiver Projektteil), bei 20% Eigenanteil.
    Neue Standorte erhalten im ersten Jahr durch das StMGP einen Zuschuss von maximal 10.000€.
  2. HaLT Bundesförderung durch das GKV-Bündnis für Gesundheit (Förderphase III bis 31.12.2026): maximal 25.000€ jährlich + gesonderte Förderung des reaktiven Projektteils, Förderhöhe abhängig von der Anzahl der erbrachten Module; bei 10% Eigenanteil. Gefördert werden z.B. die Qualifizierung von HaLT-Fachkräften, die Koordination und Vernetzung der Akteur:innen sowie einzelne Präventionsmaßnahmen im reaktiven wie auch im proaktiven Baustein.
    Standorte mit mehr als 250.000 Einwohner:innen im Einzugsgebiet erhalten zusätzlich einen Förderbetrag von 5.000€, Standorte mit mehr als 500.000 Einwohner:innen im Einzugsgebiet können einen zusätzlichen höheren Förderbetrag beantragen, dieser wird individuell verhandelt.

Sollten Sie Fragen zur Förderung von HaLT in Bayern haben, wenden Sie sich gerne persönlich an uns.

Wie läuft eine finanzielle Unterstützung ab?

Einrichtungen, die das HaLT-Projekt einführen möchten, stellen einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln durch das StMGP bei der BAS bzw. für Förderphase III (Bundesmittel)beim Projektträger Jülich. Gerne unterstützen wir Sie dabei die entsprechenden Antragsunterlagen zu finden, die Kontaktdaten dafür finden Sie unter dem Reiter Kontakt.

  1. Die BAS leitet die fachlich inhaltlich geprüften und bewerteten Anträge (betreffend die Landesförderung) an das StMGP weiter. Nach erfolgreicher Empfehlung zur Förderung wird die Mittelzuweisung durch die zuständige bayerische Regierung veranlasst. Bezüglich Förderphase III (betreffend die Bundesförderung) wird der Antrag beim Projektträger Jülich gestellt, dieser meldet sich im Anschluss und veranlasst alles Weitere.
  2. Mit der Anerkennung der HaLT-Förderkriterien in Bayern und der Teilnahme an einer der Zertifizierungsschulungen durch das HaLT Service Center der Villa Schöpflin gelten die Einrichtungen als zertifiziert bezüglich der regelgerechten Teilnahme am HaLT-Projekt.
  3. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Antrags- und Abrechnungsmöglichkeiten erhalten Sie bei der Koordinationsstelle BAS.
Was ist ein HaLT-Zertifikat und wie erhält man es?

Einrichtungen, die bei der BAS einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln gestellt, die Förderkriterien erfüllt und an einer der Zertifizierungsschulungen des bundesweiten HaLT Service Centers der Villa Schöpflin teilgenommen haben (Termine unter www.halt.de), gelten als zertifiziert bezüglich der regelgerechten Teilnahme am HaLT-Programm. Das Zertifikat ist Voraussetzung für eine Förderung durch das StMGP sowie durch das GKV-Bündnis für Gesundheit.

Welche HaLT-Schulungen gibt es?

Für Mitarbeitende von zertifizierten HaLT-Standorten werden das ganze Jahr über kostenfreie Schulungen rund um HaLT angeboten.

Anstehende Schulungen finden Sie unter https://www.bas-muenchen.de/veranstaltungen/ und www.halt.de.

Welche HaLT-Materialien gibt es?

Für das Projekt HaLT in Bayern gibt es eine Vielzahl an Materialien, insbesondere Flyer und Broschüren, für die verschiedensten Zielgruppen.

Eine Übersicht sowie PDF-Ansicht zu den Materialien finden Sie oben im Menü unter der Rubrik Materialien.

Weitere umfangreiche Informationen zum HaLT-Projekt und der praktischen Durchführung (u.a. Methoden) finden Sie im HaLT-Handbuch. Dieses steht als Download auf der Bundesmodellprojekt-Seite bei der Villa Schöpflin unter www.halt.de zur Verfügung.

Wer sind meine Ansprechpartner:innen, wenn ich Fragen zu HaLT habe?

Ihre Ansprechpartner:innen finden Sie unter Kontakt.